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Die Betätigungsfelder von Privatermittler sind abhängig von dessen beruflichen Qualifikation sowie dem Kunden Klientel der Detektei für die der Detektiv tätig ist.

Aufgrund der Tatsache das die Leistungen von Privatermittlern meist sehr kostspielig sind, stammen die Auftraggeber überwiegend aus der Wirtschaft. In einigen Problemsituationen greifen aber auch Privatpersonen auf die Dienste von Privatdetektive zurück. Dies ist meistens dann der Fall, wenn eine Person absolute Klarheit benötigt um Entscheidungen von weitgehender Tragweite zu treffen. Im privaten Bereich sind die Einsatzgebiete von Privatermittler überwiegend Ermittlungen bei Beziehungsangelegenheiten, Unterhaltsangelegenheiten, die Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweismitteln in zivil und strafrechtlichen Angelegenheiten. In Deutschland haben Detektive bei ihren Ermittlungen keinerlei Sonderrechte. Sie können sich nur auf die Rechte berufen, welche jedem Bürger zustehen. In Detektiv Serien wird dem Zuschauer oft ein falsches Bild vom Berufsstand der Privatermittler vorgespielt. Einbruch, das Abhören von Kommunikationsverbindungen sowie die Überwachung fremder Räumlichkeiten durch den Einsatz von Wanzen oder anderen technischen Hilfsmittel stellen einen Straftatbestand dar. Bereits der Versuch des Abhörens ist strafbar. Nach § 201 StGB kann für das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Worts eine eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen nach § 201 Absatz 3 kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Gute Privatermittler sind in der Lage durch ihr spezielles Fach- und Rechtswissen, Berufserfahrung und Kreativität legitime Lösungsvarianten zu entwickeln, um an die gewünschten Informationen für den Auftraggeber zu gelangen. Bei Fällen aus dem Wirtschaftsbereich muss der emittelnde Detektiv bei der Beweismittelbeschaffung äußerst gründlich arbeiten, da diese Fälle fast immer vor Gericht enden. Die häufigsten Gründe warum Unternehmen Privatermittler engagieren sind Mitarbeiterdelikte. Der Anlass hierfür kann aus den unterschiedlichsten Beweggründen erfolgen. Von Korruptionsverdächtigungen, Betrug, Untreue, Unterschlagung und Diebstahl ist alles möglich. Weitere häufige Einsatzbereiche von Wirtschaftsdetektive im betrieblichen Umfeld sind Ermittlungen bei Wettbewerbsangelegenheiten, Markenpiraterie, Patentrechtsverletzungen, Industriespionage sowie sonstige wirtschaftliche Recherchen. Neben Firmen zählen auch Rechtsanwälte und Unternehmensberater zum Kundenkreis von Detekteien.

 

Privatermittler

 

Privatermittler befinden sich aufgrund der Vielfalt an vorkommenden Fällen und der ständig anhaltenden Entwicklung von Rechtssprechungen und Gesetzgebungen in einem permanenten Lernprozess. Die Detektive der Detektei Bakiner sind durch interne und externe Fortbildungsmaßnahmen bestens darauf vorbereitet. Deutschlandweit verfügt unsere Wirtschaftsdetektei über ein flächendeckendes Netz an hochqualifizierten Detektiven.

Nord-Deutschland
Berlin, Bremen, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, Oldenburg, Rostock

Süd-Deutschland
Augsburg, Freiburg, Fürth, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, München, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart, Ulm

West-Deutschland
Aachen, Bonn, Bielefeld, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt, Kassel, Köln, Mainz, Mannheim, Heidelberg, Münster, Saarbrücken, Wiesbaden, Wuppertal, Würzburg

Ost-Deutschland
Chemnitz, Dresden, Erfurt, Jena, Leipzig, Magdeburg

Nicht selten kommt es vor, dass Detektive in ihrer früheren beruflichen Laufbahn als Kriminalbeamte oder beim Nachrichtendienst tätig waren. Da der Beruf Detektiv jedoch nicht gesetzlich geschützt ist, kann jeder diesen ohne Vorkenntnisse ausüben. Diese fehlende Reglementierung trägt leider dazu bei, dass im Detektivgewerbe häufig ungelernte Privatermittler tätig sind, die durch amateurhafte Ermittlungsarbeit teilweise die gesamte Detektivbranche in ein schlechtes Bild rücken.

Der Begriff Privatermittler wird als Unterscheidungsmerkmal zu den behördlichen Ermittlern verwendet. Der weitverbreitete Begriff Privatdetektiv wird im Sprachgebrauch zur Unterscheidung vom Wirtschaftsdetektiv verwendet. Wer einer Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei den Auftrag für Ermittlungen oder Observationen erteilt, sollte sich im Klaren sein, dass der ermittelnde Detektiv keinen Erfolg schuldet, da die eingesetzten Privatermittler dies nicht garantieren können.